Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15376
LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07 (https://dejure.org/2008,15376)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2008 - L 16 AL 113/07 (https://dejure.org/2008,15376)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2008 - L 16 AL 113/07 (https://dejure.org/2008,15376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,15376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines nach Bedarf eingesetzten Aushilfskellners auf Gewährung von Arbeitslosengeld; Einzelne und sich von Beginn an mit gewissen Abständen vereinbarungsgemäß wiederholende Arbeitseinsätze als Grundlage für das Bestehen eines Dauerarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB III § 117 SGB, § 118 SGB
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Vorliegen eines Dauerbeschäftigungsverhältnisses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07
    Wie sich aus der Schilderung des Klägers zudem ergebe, sei von ihm ständige Dienstbereitschaft erwartet worden und er sei in nicht unerheblichem Umfang über ein Jahrzehnt hinweg zur Arbeit herangezogen worden und habe auch darauf vertrauen können, in Zukunft herangezogen zu werden (Verweis auf BAG NZA 1998, 1277; BSG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R = SozR 3-4100 § 104 Nr. 16).

    17 Ein Dauerarbeitsverhältnis bzw. ein Dauerbeschäftigungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn sich die einzelnen Arbeitseinsätze von Beginn an mit gewissen Abständen vereinbarungsgemäß wiederholen, wobei den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Rahmenvertrag zugrunde liegen muss oder eine sonstige - auch stillschweigende - Abrede, aus der sich ergibt, dass die Rechtsbeziehung auf Dauer angelegt sein soll (vgl. BSG, Urteil vom 03. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R = SozR 3-4100 § 104 Nr. 16 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07
    Denn eine Rahmenvereinbarung, die nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, ist kein Arbeitsvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 = AP Nr. 2 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 683/98 - veröffentlicht in juris).

    Der Umstand, dass der Kläger es unterlassen hat, die Befristungen der Einzelarbeitsverträge anzugreifen, lässt die Zulässigkeit der zwischen dem Kläger und der CC getroffenen Abreden indes unberührt (vgl. BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 -).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07
    Wie sich aus der Schilderung des Klägers zudem ergebe, sei von ihm ständige Dienstbereitschaft erwartet worden und er sei in nicht unerheblichem Umfang über ein Jahrzehnt hinweg zur Arbeit herangezogen worden und habe auch darauf vertrauen können, in Zukunft herangezogen zu werden (Verweis auf BAG NZA 1998, 1277; BSG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 108/97 R = SozR 3-4100 § 104 Nr. 16).
  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 683/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Student als Nachsitzwache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 16 AL 113/07
    Denn eine Rahmenvereinbarung, die nur die Bedingungen der erst noch abzuschließenden, auf den jeweiligen Einsatz befristeten Arbeitsverträge wiedergibt, selbst aber noch keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung begründet, ist kein Arbeitsvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 = AP Nr. 2 zu § 4 TzBfG; BAG, Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 683/98 - veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07

    Dauerarbeitsverhältnis; befristetes Arbeitsverhältnis; Vereinbarung über eine

    Im Fall des Klägers liegen derartige Umstände, die für einen Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnis auf Dauer sprechen könnten, jedoch nicht vor (so auch LSG BB, Urteil v. 07.11.08 - L 16 AL 113/07 - zum Einsatz als Aushilfskellner; Urteil v. 17.03.04 - L 10 AL 121/01 - zum Einsatz als Beleuchter, beide recherchiert in juris; a.A. LSG Land Brandenburg, Urteil v. 27. Juni 2003 - L 10 AL 144/01 - zum Einsatz als Cutterin, nicht veröffentlicht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 8 AL 21/12

    Arbeitslosengeld - verkürzte Anwartschaft - unständige Beschäftigung

    Der Umstand, dass der Kläger einen "bezahlten Urlaub" beanspruchen konnte, ändert nichts daran, dass er ohne unmittelbare Rechtsnachteile ihm angebotene Arbeitseinsätze ablehnen konnte (s. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. November 2008 - L 16 AL 113/07 und ergänzend - wenn auch in erster Linie zum Arbeitsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinn - BSG, Urteil vom 11. März 2014 - B 11 AL 5/13 R -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht